Free cancellation up to 30 day(s) before arrival, then 100% cancellation fee.
1. STORNIERUNG DURCH DEN MIETER
Jede Stornierungsanfrage muss schriftlich an contact@capdagdestudio.com gerichtet werden. Das Datum des Eingangs der Stornierungsanfrage bestimmt das wirksame Stornierungsdatum.
1.1 STORNIERUNG MINDESTENS 30 TAGE VOR DER ANREISE
Der Mieter kann die Reservierung bis 30 Tage vor dem vorgesehenen Anreisedatum kostenfrei stornieren. Bereits im Zusammenhang mit der Reservierung gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet.
Im Falle einer Rückerstattung bleiben die mit der Kartenzahlung verbundenen Bearbeitungsgebühren, sofern diese bei der Transaktion angefallen sind, vom Mieter zu tragen und werden je nach verwendeter Kartenart vom Erstattungsbetrag abgezogen:
- Standardkarten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR): 1,5 % + 0,25 EUR
- Premiumkarten aus dem EWR: 1,9 % + 0,25 EUR
- Im Vereinigten Königreich ausgestellte Karten: 2,5 % + 0,25 EUR
- Internationale Karten: 3,25 % + 0,25 EUR
- Zusätzliche Gebühren bei Währungsumrechnung: + 2 %
1.2 STORNIERUNG WENIGER ALS 30 TAGE VOR DER ANREISE
Weniger als 30 Tage vor dem vorgesehenen Anreisedatum ist die Reservierung vollständig nicht erstattungsfähig. Der Gesamtbetrag der Reservierung bleibt geschuldet.
Wurde der Aufenthalt bereits vollständig bezahlt, erfolgt keine Rückerstattung. Ist noch ein Restbetrag offen, bleibt dieser gemäß Vertrag fällig.
Diese Regelung gilt insbesondere dann, wenn die Stornierung aufgrund eines persönlichen Ereignisses erfolgt, wie zum Beispiel:
- Krankheit;
- Krankenhausaufenthalt;
- Unfall;
- Tod des Mieters oder eines Angehörigen;
- berufliche Probleme;
- Trennung;
- familiäre Umstände;
- Annullierung oder Störung eines Transportmittels;
- oder jede andere persönliche Situation, die den Aufenthalt verhindert.
Solche Ereignisse stellen nach diesen Vertragsbedingungen keinen Grund dar, der zu einer kostenlosen Stornierung oder Rückerstattung berechtigt, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sich gegen solche Risiken durch den Abschluss einer geeigneten Reise- oder Reiserücktrittsversicherung abzusichern und gegebenenfalls die mit seiner Bankkarte verbundenen Versicherungsleistungen zu überprüfen.
2. ÄNDERUNG DER RESERVIERUNG
Jede Änderungsanfrage muss schriftlich erfolgen.
Bis 30 Tage vor der Anreise kann eine Änderung der Reisedaten ohne Änderungsgebühr akzeptiert werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der Zustimmung des Eigentümers.
Ein eventuell entstehender Preisunterschied aufgrund der neuen Reisedaten ist vom Mieter zu tragen.
Weniger als 30 Tage vor der Anreise bedarf jede Änderung der vorherigen Zustimmung des Eigentümers und stellt kein Recht des Mieters dar.
Kann eine gewünschte Änderung nicht akzeptiert werden, begründet dies keinen Anspruch auf Rückerstattung, sobald sich die Reservierung innerhalb des nicht erstattungsfähigen Zeitraums befindet.
3. NICHTANREISE UND VERKÜRZTER AUFENTHALT
Erscheint der Mieter am vorgesehenen Anreisedatum nicht, bleibt der Gesamtbetrag des Aufenthalts geschuldet und es erfolgt keine Rückerstattung.
Dasselbe gilt, wenn der Mieter den Aufenthalt aufgrund eines persönlichen Grundes nicht antreten kann, beispielsweise wegen Krankheit, Unfall, Krankenhausaufenthalt, Todesfall oder einer anderen persönlichen Situation, die rechtlich keinen Fall höherer Gewalt darstellt.
Ein Aufenthalt, der auf Initiative des Mieters unterbrochen oder verkürzt wird, berechtigt nicht zur Rückerstattung nicht genutzter Übernachtungen.
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, eine geeignete Versicherung abzuschließen, wenn er gegen solche Risiken abgesichert sein möchte.
4. VERHINDERUNG DER ANREISE AUFGRUND VON TRANSPORTPROBLEMEN
Kann der Mieter den Unterkunftsort aufgrund eines Problems mit dem von ihm gewählten Transportmittel nicht erreichen, begründet dies keinen Anspruch auf Rückerstattung der Reservierung.
Dies gilt insbesondere bei:
- Annullierung, Verspätung oder Änderung eines Fluges;
- Annullierung, Verspätung oder Änderung einer Reise mit Zug, Bus oder Schiff;
- verpassten Anschlussverbindungen;
- Streiks, die das gewählte Transportmittel betreffen;
- Pannen oder sonstigen Problemen mit dem Fahrzeug des Mieters;
- allgemein allen Ereignissen, die das vom Mieter gewählte Transportmittel betreffen.
Diese Ereignisse stehen unabhängig von der Bereitstellung der Unterkunft und stellen für sich allein keinen vertraglichen Grund für eine kostenlose Stornierung oder Rückerstattung dar, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, eine geeignete Reise- oder Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die insbesondere Flugtickets, Bahntickets oder andere Transportmittel abdeckt, und die mit seiner Bankkarte verbundenen Versicherungsleistungen zu überprüfen.
5. STORNIERUNG DURCH DEN EIGENTÜMER
Ist der Eigentümer ausnahmsweise nicht in der Lage, dem Mieter die reservierte Unterkunft zur Verfügung zu stellen, wird der Mieter so schnell wie möglich darüber informiert.
Soweit möglich, kann eine alternative Unterkunft gleichwertiger oder höherer Kategorie angeboten werden.
Der Mieter ist frei, dieses Alternativangebot anzunehmen oder abzulehnen.
Steht keine alternative Lösung zur Verfügung oder wird diese vom Mieter nicht angenommen, werden die im Zusammenhang mit der betreffenden Reservierung gezahlten Beträge zurückerstattet.
6. HÖHERE GEWALT
Gemäß Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuches liegt höhere Gewalt vor, wenn ein Ereignis außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war, seine Auswirkungen nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert werden konnten und das Ereignis die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung verhindert.
Insbesondere können folgende Ereignisse als höhere Gewalt gelten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- eine schwere Naturkatastrophe, die den Zugang zur Unterkunft oder deren Nutzung unmöglich macht;
- eine Pandemie oder eine damit unmittelbar zusammenhängende allgemeine behördliche Maßnahme, wenn dadurch die Durchführung des Aufenthalts rechtlich oder tatsächlich unmöglich wird.
Eine bloße Erschwernis, zusätzliche Kosten oder die persönliche Entscheidung, den Aufenthalt nicht mehr anzutreten, reichen nicht aus, um einen Fall höherer Gewalt zu begründen.
Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Unfall oder Tod des Mieters, einer mitreisenden Person oder eines Angehörigen begründen im Rahmen dieses Vertrags keinen automatischen Anspruch auf kostenlose Stornierung oder Rückerstattung.
Möchte der Mieter gegen solche persönlichen Risiken abgesichert sein, sollte er eine geeignete Reise- oder Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Ebenso stellt die Annullierung, Verspätung oder Störung des vom Mieter gewählten Transportmittels für sich allein keinen Fall höherer Gewalt dar, der den Vertrag betrifft, solange die Unterkunft weiterhin zur Verfügung steht.
Wird ein Ereignis rechtlich als höhere Gewalt anerkannt und verhindert es tatsächlich die Erfüllung des Vertrags, bestimmen sich die Folgen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.